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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Badische Sagen - S. 43

1912 - Bühl (Baden) : Konkordia
Walter von Geroldeeck. 1. itter Diebold von Lützelhardt trug schon lange einen heimlichen Groll gegen seinen verwandten, den Burgherrn Walter von hohengeroldseck im herzen. Dieser ! hatte ihn nämlich bei einem Ritterspiele vom Rosse geworfen, und bald darnach war Walter in einer ungerechten Streitsache des Ritters zum Schiedsrichter berufen worden und nutzte so gegen ihn sprechen. 2. Die Kinzig nimmt am Reiherwald mit scharfem Bogen Aufenthalt; von felsabsturz und Gischtgebraus ruht sie im Tannenschatten aus. Und wo sie so gemächlich tut, der Biber gern am Ufer ruht, der Stamm und Rst gefügfam sägt und in den flutz zum Bauen trägt. — Die Frühlingszeit war aufgetan. Herr Walter steht am Ufer an, leise, geschützt von starkem holz, auf seinem Bogen harrt der Bolz.

2. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 33

1845 - Heidelberg : Winter
$. 9. Die Ägypter. 33 Grundlage hatte, wie der äthiopische, und mit diesem auf den indischen Ursprung zurückdeutet, so artete doch die Religion des Ägypters vorwiegend Ln den häßlichsten Thierdienst aus. Das kam daher, weil das gemeine Volk die in der indischen Mythologie gebotene Heilig hal- t u n g gewisser, den Göttern und Helden zu Begleitern beigegebenen Thiere um so leichter bis zur Vergötter- ung steigerte, je ärmer Ägypten an vielen Thierarten über- haupt ist. Daß es in der Regel die Thiere des indischen C u l t u s waren, auf die der Ägypter seine Verehrung be- zog, beweist der Umstand, daß man Thiere, die theits in Ägypten gar nickt vorkamen, (wie der Löwe, der Bär), theils nur nach Ägypten eingebracht waren (wie der Sper- der , der Affe, der I b i s: denn der Mumien-Ibis ist ver- schieden von dem in Ägypten einheimischen), theils in In- dien zur Gestirnsymbolik gehörten, (wie der Stier, der Widder), theils in Indien als Hausthiere unverletzlich wa- ren (wie die 'Katze, der Ichneumon) göttlich verehrte. Auch die Verehrung des Krokodils stammt aus Indien, wo es dem göttlichen Todtenrichter beigegeben war. Nicht alle diese Thiere wurden in jedem Tempeldistricte verehrt; nur dem Stiere, als dem Sinnbild der befruch- tenden Kraft der Sonne, wurde unter dem Namen Apis die höchste und allgemeinste Verehrung gewidmet. Auch in der h ö h e r n, mehr den Priestern bekannten ägyptischen Götter lehre zeigt sich der äthiopisch-in- dische Ursprung, wie schon aus der Verehrung der Götter P h t h a (-Brahman), K n e p h (-Wischnu) und Osiris (-Siwa), so wie dessen Gattin Isis (-Kali) zu erkennen ist. Der Glaube an die Fortdauer der S e e l e n a ch dem Tode im Todtenreiche, welchem S e r a p i s Vorstand, war bei den Ägyptern vorzugsweise an die Erhaltung des Leichnam's geknüpft. Über jeden Gestorbenen wurde ein, von den Priestern geleitetes Todtengericht gehalten. Fanhen sich gegründete Anklagen wider seinen sittlich-religiö-

3. Das Alterthum - S. 258

1874 - Paderborn : Schöningh
— 258 — Pontifices. Sie hatten den Namen Brückenbauer, weil sie für die Unterhaltung der Tiberbrücke, welche zum Janiculus führte, sorgen und auf derselben dem Tiberstrom jährliche Opfer darbringen mussten. Obwohl sie selbst keine Priester waren, so hatten sie doch die Aufsicht über alle Priester-schaften. Ihr Amt war lebenslänglich, und sie ergänzten sich beim Tode eines Mitgliedes durch Cooptation, nur ihr Vorsteher, der Pontifex maximus, wurde durch die Curien ernannt. Sie verstanden die Kunst des Messens und Zählens; sie Hessen die Zeit des Voll- und Neumondes öffentlich aus-rufen, führten den Kalender, gaben die Einschaltungstage (dies intercalares) des Jahres an, schrieben die Stadtannalen auf und hatten endlich die allgemeine Aufsicht über den Gottesdienst und die Auslegung des göttlichen Rechts. 2. Die Augurn (augures v. aviger), deren Zahl anfangs 3, dann 9, später 15 war, hatten die Divinatio d. h. die Erforschung des Willens der Götter aus den Erscheinungen in der belebten und unbelebten Natur zu versehen. Die Vorzeichen waren entweder sichtbare, ausserordentliche Erscheinungen in der leblosen Natur (ostentum, portentum) oder auffallende Vorkommnisse in der Menschen- und Thierwelt (monstrum). Die hörbaren Vorbedeutungen wurden omina genannt. Im Allgemeinen waren die Zeichen: signa ex coelo, ex avibus, ex tripudüs, ex quadru-pedibus, ex diris. a) Die signa ex coelo waren besonders Blitz und Donner, b) signa ex avibus. Adler, Geier und andere Raubvögel galten, wenn sie zur Rechten flogen, als glückbringend. Andere Vögel (oscines) gaben durch ihre Stimme den Götterwillen zu erkennen, c) ex tripudiis (trepidare, zitternd umherspringen). Wenn die zum Zwecke der Zeichenschau besonders ernährten heiligen Hühner hastig frassen, so dass die Körner umhersprangen, so wurde dieses als ein günstiges Zeichen angesehen, d) ex quadrupedibus, wenn z. B. ein Hund oder ein Fuchs über den Weg lief, e) ex diris. Hierunter sind alle anderen schlimmen Vorzeichen z. B. Anstossen des Fusses beim Ausgehen, Niesen u. dergl., insbesondere auch die omina zu verstehen. Als omen konnte alles gefasst werden, dem man eine Beziehung zu einem beabsichtigten Geschäft zuschrieb. Die Annahme dieser Beziehung gab man, wenn sie eine günstige

4. Das Altertum - S. 220

1913 - Münster (Westf.) : Schöningh
220 den Geschlechtern, da ja jeder neue Totschlag wiederum blutig geshnt werden mute. Aus diesem Grunde, vielleicht auch aus egoistischen Motiven, ging der Shnevertrag hervor, demzufolge die Sippe der lebenden Hand" sich verpflweiet'izer Sippe der toten Hand" eine Ent-Das Wergeld. schdiguugssumme, ein Wer- oder Manngeld, zu bezahlen, dessen Wert ursprnglich in Vieh, mit der Entwicklung der Geldwirtschast auerdem in Geld angegeben wurde.1) Auch nach der Entwicklung eines geordneten Gerichtswesens verlor die Sippe ihre Bedeutung nicht. Die Sippen be-gleiteten jeden Gesippen vor Gericht. Mute der Angeklagte schwren, so versicherte die Sippe eidlich, da sein Eid rem und nicht mein" (falsch) sei; Voraussetzung dieses Eides war zweifellos eine enge Lebensgemeinschaft, da jeder der das Tun und Treiben des andern orientiert sein mute. Austritt aus Obwohl die Sippe ein mchtiger Schutz des einzelnen war, waren der Sippe. Streitigkeiten innerhalb derselben Sippe nichts Seltenes. Die Ge-schichte Hermanns zeigt deutlich, da nahe Verwandte sich feindlich gegen-ber stehen konnten. Ein frmliches Austreten aus der Sippe war darum keine Unmglichkeit, wurde sogar spter unter bestimmten Ceremouien vollzogen.2) Anderseits stand es auch der Sippe frei, einen ihrer Gesippen, fr dessen Handeln sie nicht weiter eintreten wollte, aus ihrer Mitte auszustoen. Die Beschftigung. Eine Hauptbeschftigung des freien Germanen Die Jlla>-war die Jagd. Der Schutz der Herden und des besiedelten Landes, die Sorge fr die Lebensbedrfnisse und nicht zuletzt die Lust am frischen, frh-lichen Jagen trieb die Germanen zum edlen Weidwerk. Elche, Ur und Wisent, Wildschweine, Hirsche und Rehe, die gefhrlichen Viehrnberbr und Wolf, dann kleineres Wild wie Hchs, Luchs, Dachs und Otter, "die Vgel in Wald und Sumpf wurden mifspeer oder Bogen gejagt. Begleitet von einem treuen Hunde, traten die khnen Jger dem Wilde entgegen. Grere Tiere, namentlich Wlfe, wurden manchmal listig in Fallgruben gefangen, r !~ ~ u x) Die Feindschaften des Vaters oder des Verwandten so gut wie seine . Freundschaften zu erben, ist Pflicht. Doch whren sie nicht ewig ohne Vershnung : fort. Geshnt wird nmlich selbst der Totschlag mit einer bestimmten Anzahl von Zugtieren oder kleinerem Vieh, und es nimmt das ganze Haus die.shne an . . . (Tacitus) Wenn jemand ein Wergeld zahlen soll, so kann er . . . eine gesunde Kuh fr einen Solidus geben, ein sehendes, gesundes Pferd fr 6 Solidi . . . ein Schwert . . . fr 7 Solidi. Salisches Gesetz. 2) Wenn sich jemand aus der Sippschaft loslsen will, so mu er au der Mahlsttte vier Stbchen ans Ellernholz der seinem Haupte in vier Stcke zerbrechen und diese aus den Mahlberg werfen, wobei er spreche, da er sich losmache von dem Eide, von der Erbschaft und jeder Verpflichtung gegen sie; und wenn nachgehends einer von seinen Verwandten sterbe, so soll weder Erbschaft noch Bue ihm zukommen. (Salisches Gesetz.)

5. Geschichtsbilder - S. 8

1911 - Leipzig : Brandstetter
6v9 8 6v9 Streifen Linnen bunt zu färben und damit das Kleid zum Schmucke benähen. 8. Die Hauptbeschäftigung der Männer war Jagd und Krieg. Mit Pfeil und Bogen zogen sie hinaus in den Wald und schossen das zahlreiche kleinere Wild, mit dem Speer erlegten sie den Auerochsen, Wolf und Vär. Viele Anstrengungen und Gefahren gab es dabei, sehr oft auch Verwundungen. Aber sie achteten ihrer nicht. Die Jagd galt ihnen ja zugleich als Vorbereitung und Übung für den Krieg. Krieg liebten sie über alles. Ein römischer Geschichtsschreiber berichtet davon: „Wenn in dem Gaue, wo sie geboren sind, langer Friede die Tatkraft lähmt, so ziehen Scharen adliger junger Männer aus freien Stücken zu den Stämmen, bei denen es gerade Krieg gibt." „Den Feind herausfordern und sich Wunden erkämpfen, schätzen sie viel hoher als Haus- und Feldarbeit." Darum übten sie sich von frühester Jugend auf im Gebrauch der Waffen. Der Knabe ging mit dem Vater auf die Iagd und versuchte sich im Bogenschießen; er hütete mit dem Knechte die Kuh- und Schafherde und half mit dem Speere die einfallenden Wölfe verscheuchen. Die Jünglinge mutzten zu Ehren des Kriegsgottes Schwerttänze aufführen, d. h. zwischen scharfen Schwertern, die man in die Erde gesteckt hatte, die verschiedensten Bewegungen und Sprünge ausüben. Verletzten sie sich dabei in keiner Weise und zeigten Kraft und Gewandtheit, so klatschten die Zuschauer Beifall. — War der junge Germane zum Manne herangewachsen und hatte er vor versammelter Volksgemeinde bewiesen, daß er den Speer weit und geschickt werfen konnte, so wurde er für „wehrhaft" erklärt, d. H. er durfte von nun an Waffen tragen. Zum Zeichen dafür schmückte ihn sein Vater oder der Älteste seines Gaues mit einigen kostbaren Waffen. Waffen gab auch eine Braut ihrem Verlobten als Brautgeschenk. Ohne Waffen ging ein freier deutscher Mann nie aus. Mit den Waffen besuchte er selbst die fröhlichen Trinkgelage, besonders aber die großen Volksversammlungen, wo Gesetze Beraten, wo Klagen entschieden und Verbrechen gerichtet wurden. Den Vorsitz führte dabei der Fürst des Gaues, der neben sich seine Waffen niedergelegt hatte. Neben ihm saßen bewaffnet die ältesten und erfahrensten Männer und die Priester. Sie ratschlagten mit ihm. Das gewonnene Urteil verkündigte dann der Fürst dem ringsum lagernden Volke. Wenn nun die Männer klirrend an ihre Schilde schlugen, so fand das Vorgeschlagene Beifall und galt als angenommen. Sogar ins Grab gab man dem freien deutschen Mann seine Waffen mit. Bei Aufdeckung altdeutscher Gräber hat man neuerdings viele solcher Waffen aufgefunden und in Museen ausgestellt.

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 321

1877 - Leipzig : Teubner
419 n. C. fortbestand, traten wahrscheinlich auch geborne Römer ein. Die Hauptgeschäfte der Ha-ruspices in Rom waren a) die procuratio pro-digiorum. Prodigien konnten zwar auch durch die Decemviri, Pontifices, durch den Senat und durch die Consuln gedeutet und gesühnt werden, eine höhere Instanz jedoch bildeten die sibyllini-schen Bücher und die höchste die karuspices ex Etruria acciti. Liv. 27, 39. 32, 1. 24, 10. Auch in Privatangelegenheiten dieser Art wurden die Haruspices bisweilen befragt. Ihre responsa scheinen sie schriftlich abgegeben zu haben, b) die ars fulguratoria. Die Römer gebrauchten die Haruspices blos, um Blitze zu bestatten und zu sühnen. Jeder Blitz nämlich, der einen bekannten Ort getroffen hatte, wurde gesühnt. Der Blitz wurde begraben, indem man das getroffene Erdreich zusammenfaßte und an derselben Stelle mir efvtetn Feuerstein, dem Symbole des Blitzes, einscharrte; der Ort wurde ringsum eingeschlossen, blieb aber oben offen. Daher hieß er puteal; auch bidental nannte man ihn von dem bei der Sühne geschlachteten zweijährigen Opferthier. Die Classe der Haruspices, denen die Sorge des Blitzes oblag, hießen fulgnratores. Bei den Etruskern halten sie außer der Sühnung des Blitzes auch die Beobachtung desselben; bei den Römern aber kam diese den Magistraten und Augurn zu. c) die extispicina, Eingeweideschau, welche in Rom in der Zeit vor Cicero die in Mißcredit gekommene Vogelschau verdrängte. An dem Opferthier wnrde besonders die mit der Galle zusammenhängende Leber, dann die Lunge, das Herz, die Netzhaut u. s. w. zum Behufe der Weissagung untersucht. — 4) augures, Vogelschaner, in älterer Zeit auch auspices genannt. Neben der Beobachtung sonstiger Zeichen war die Vogelschau ein Hauptgeschäft der Augurn. Sie bildeten ein angesehenes Priestercollegium, das von Romnlus eingesetzt und vou Numa bestätigt worden sein soll. Romnlus wählte 2 (oder 3) Augurn, ans jeder Tribus einen, durch Numa kamen 2 weitere hinzu (Liv. 10, 6. Cic. div. 1, 15. rep. 2, 14. 26); vielleicht jedoch ist es richtiger anzunehmen, daß die ursprüngliche Zahl von 3 Auguru durch Tar-quinius Priscus verdoppelt wurde. Als im I. 300 v. C. durch die lex Ogulnia auch Plebejer an dem ursprünglich patricischen Amte Theil erhielten, wuchs die Zahl aus neun (4 Patricier, 5 Plebejer); Sulla setzte 15 ein (Liv. ep. 89.), und diese Zahl blieb die regelmäßige, Julius Cäsar 16 (Bio Cass. 42, 51.). Das Collegium, iu dem die größte Ewigkeit herrscheu mußte, hatte das Recht, sich selbst durch die Wahl neuer Mitglieder zu ergänzen, bis 154 v. C. durch den Volkstribun Cn. Do-mitins Ahenobarbus (lex Domitia de sacerdoti-bus) die Answahl ans drei Denominirten dem Volke oder vielmehr einer durch Ausloosung von 17 Tribus gebildeten Minorität des Volkes übertragen wurde. Die Augurn wurdeu iuaugurirt, d. H. sie traten ihr Amt nur nach vorausgegangenem Angurium an; ein glänzendes Jnaugura-tionsmahl (cena aditialis), dem alle Augurn beiwohnen mußten, durste nicht fehlen. Ihr Amt erlosch nur mit dem Tode. Ihre äußere Auszeichnung war die trabea, das Staatskleid, purpurn und scharlach gestreift, und der lituus, ein knotenloser Krummstab. Auch hatten sie Landbesitz Real>Lexikon des claü. Alterthums. 5,. Aufl. 321 im vejentischen Gebiet. Die Wissenschaft der Augurn hieß ius augurum oder augurium und war in gewissen Schriften aufbewahrt (Cic. legg. 2, 13. n. d. 2, 4.); ihre Entscheidungen aus vorhergegangene Anfragen (referre ad augures) hießen decreta oder responsa augurum. Cic. div. 1, 17. 2, 28. 36. Während Jedermann zufällige Zeichen beachten und erkennen konnte, war es das Amt der Augurn, den Willen der Gottheit nach Regeln zu erforschen und Bedingungen auszusprechen, unter denen die Zeichen erscheinen mußten und günstig oder ungünstig waren. Diese Zeichen wa reit von fünferlei Art: signa ex caelo, ex avibus, ex tripudiis, ex quadrupedibus, ex diris. a) Die signa ex caelo. die bedeutendsten von allen, waren fülmina, Blitze, fulgura, Wetterleuchten, tonitrua, in der Augnrnsprache manubiae lovis genannt. Cic. div. 2, 18—21. Fest. p. 129 M. b) signa ex avibus. Die Vögel zerfielen in oscines, solche, die durch ihre Stimme (Rabe, Krähe, Eule, Specht, Hahn), und alites, solche, die durch ihren Flug bedeutsam waren (Adler, Geier). Der Augur befragte (consulebat) oder beobachtete sie (servabat, observabat): bestätigten 1 sie ein begonnenes Unternehmen (addicere, ad-mittere, secundare), so hießen sie addictivae, admissivae, praepetes, secundae; im entgegen gesetzten Fall, wo sie abdicebant, arcebant, mo-nebant, refragabantur, hießen sie adversae oder euphemistisch alterae. c) die signa ex tripudiis ober auguria pullaria, Zeichen durch die fressenden Hühner, traten, da sie kurz und bequem waren, vielfach an die Stelle der Beobachtung de caelo und ex avibus; sie wurden bei Comitien und namentlich vor einem Krieg und einer Schlacht gesucht, weshalb deu Feldherrn jedesmal ein pul-larius in den Krieg begleitete. Der pullarius, Hühnerwärter, hielt junge Hühuer (pulli) in einem Käfig eingeschlossen; wenn diese, ans dem Käsig herausgelassen, hastig ans die vorgeworfene Speise (offa pultis) losstürzten und sie so begierig fraßen, daß aus ihren Schnäbeln wieder Stücke ans den Boden fielen, so war dies ein günstiges Angurium und hieß tripudium solistimum. Cic. div. 1, 15. 2, 34. Wenn dagegen die Hühner nicht fraßen oder den Käfig gar nicht oder langsam verließen oder davonflogen, so galt dies für ein Unglück verheißendes Zeichen. Bisweilen erzwang man ein günstiges Zeichen durch Aushungern der Hühner oder erlog ein solches (Liv. 10,40.). d) auguria ex quadrupedibus oder pedestria, von viersüßigen Thieren, wenn z. B. Einem ein Fuchs, ein Hund u. s. w. über deu Weg lief, wurdeu mehr als Privatangurieu betrachtet und können, da sie itngesnchle Zeichen waren, nur uneigentlich als Augurien gelten, insvsern sie von den Auguru auch nach bestimmten Regeln erklärt wurden. Dasselbe galt e) von den Zeichen ex diris. Unter dira (dirus = malus, ominosus, gravia mala porten-dens) verstand man jedes zufällige schlimme Zeichen, das nicht zu deu 4 vorhergehenden gehörte, z. B. Anstoßen mit dem Fuße, Reißen des Schuhriemens, Niesen it. dgl. — Die signa ex caelo und ex avibus mußten von einem bestimmten Ort ans beobachtet werden. Man wählte dazu immer einen erhöhten Punkt mit weiter Aussicht; in der Stadt wurden die auspicia urbana von dem I auguraculum auf der Burg ans vorgenommen. 21 Divinatio.

7. Lesebuch für die 5., 6. und 7. Klasse der Volksschule - S. 505

1895 - München : Oldenbourg
78. Rätsel. — 79. Der Elefant. 505 78. Mälsek. f Wie heißt das Ding, das wenige schätzen? Doch ziert's des größten Kaisers Hand. Es ist gemacht, um zu verletzen. Am nächsten ist's dem Schwert verwandt. Kein Blut vergießt's und macht doch tausend Wunden. Niemand beraubt's und macht doch reich. Es hat den Erdkreis überwunden. Es macht das Leben sanft und gleich. Die größten Reiche hat's gegründet, Die ält'sten Städte hat's erbaut. Doch niemals hat es Krieg entzündet, Und Heil dem Volk', das ihm vertraut! (Schiller.) 79. Z)er Klefant. t In uralten Zeiten gab es unter den Tieren Riesen- arten, welche die jetzt lebenden an Größe weit übertrafen. Sie sind im Laufe der Jahrhunderte untergegangen. Nur der Elefant, das Nashorn und das Nilpferd erinnern den Menschen noch an jene Riesentiere der Vorwelt. Als das letzte Glied der untergegangenen Tierarten müssen wir das Mammut betrachten. Dieses stimmt in allen Hauptmerkmalen mit unserem jetzigen Elefanten überein. Im Eise Sibiriens hat sich jener alte Elefant nicht bloß mit seinen Knochen, sondern mit Fleisch und Haut und Haaren noch ganz frisch erhalten. Er war bis 6 m hoch. Grobe, rötliche Wolle bedeckte sein Fell; lange, schwarze, steife Haare fielen ihm wie eine Mähne über den Rücken herab. Seine Glieder waren noch plumper, seine Stoß- zähne noch gewaltiger als die des Elefanten unserer Tage. Unseren Elefanten finden wir nur noch in der heißen Zone Asiens und Afrikas. Seine fast nackte Haut hat zwar die Dicke eines Daumens, ist aber sehr empfindlich, sogar gegen Insektenstiche. Der asiatische Elefant erreicht noch immer eine Höhe von 4 m. Seine beiden Stoßzähne sind etwa

8. Hohenzollerisches Lesebuch für katholische Volksschulen - S. 51

1900 - Stuttgart : Daser
51 5. Das ist die hungrige Margaret, sie mochte die Hand nicht rühren; dort kommt sie mit den: Bettelsack und bettelt vor den Türen. 54. Der Katze die Schelle anhängen. (K. Simrock.) Die Mäuse hielten einmal eine Volksversammlung, um sich zu beraten, wie sie den Nachstellungen der Katze entgehen sollten. Da war aber guter Rat teuer, und vergebens rief der Vorsitzer die er- fahrensten Männer der Gemeinde auf, bis endlich ein junger Mäuse- rich zwei Pfötchen emporstreckte und um die Erlaubnis bat, §u sprechen. Als diesem nun das Wort gegeben ward, hub er an und sprach: „Ich habe lange darüber nachgedacht, warum uns die Katzen so gefährlich sind. Das liegt nicht sowohl an ihrer Geschwindigkeit, von der so rüel Wesens gemacht wird; würden wir sie zur rechten Zeit gewahr, so wären wir wohl behende genug, in unser Loch zu entspringen, ehe sie uns etwas anhaben könnten. Ihre Überlegenheit liegt vielmehr in ihren samtnen Pfoten, hinter welchen sie ihre grausamen Krallen so lange zu verbergen wissen, bis sie uns in den Tatzen haben. Denn da wir den Schall des Katzentritts nicht vernehmen, so tanzen und springen wir noch unbesorgt um Tisch und Bänke, wenn der Tod- feind schon hervorschleicht und den Buckel zum Sprunge krümmt, uns zu haschen und zu würgen. Darum ist meine Meinung: man müsse der Katze eine Schelle anhängen, damit ihr Schall uns ihre Nähe ver- künde, bevor es zu spät ist." Dieser Vorschlag fand so großen An- klang, daß er alsbald zum Beschluß erhoben ward. Es fragte sich jetzt nur noch, wer es übernehmen solle, der Katze die Schelle anzu- hängen. Der Vorsitzer meinte, hierzu werde niemand geeigneter sein, als derjenige, der so schlauen Rat erdacht habe. Da geriet der junge Mäuserich in Verlegenheit und stotterte die Entschuldigung heraus, hierzu sei er zu jung, er kenne die Katzen nicht genug; sein Groß- vater, der sie besser kenne, werde dazu geschickter sein. Dieser erklärte aber, eben weil er die Katzen §u gut kenne, werde er sich wohl hüten, einen solchen Auftrag zu übernehmen. Auch sonst wollte sich niemand hierzu verstehen, und so blieb der Entschluß bis auf diesen Tag un- ausgeführt und die Herrschaft der Katze über die Mäuse ungebrochen. 55. Der Wegweiser. (Nach Joh. Pet. Hebel.) 1. Weißt, wo der Weg zum Mehl faß geht, zum vollen Faß? Im Morgenrot mit Pflug und Karst durchs Weizenfeld, bis Stern «m Stern am Himmel steht.

9. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 40

1904 - Oldenburg : Nonne
40 - 42- Das Jeverland unter den Zcrbstern?) a) Zustände in der Stadt Jever?) 1733 März 6. — Einzelblatt. — Bon Gattes Gnaden Wir Johann August, Fürst zu Anhalt S T1' "9ern U,lb Westphalen, Graf zu Aseanien, Herr zu Zerbst, Bernburg, Jever und Kniphausen, 2c. re. Aügen hiermit zu wissen, wasgestalt, eingezogenem Berichte nach bey Unseren ^everischen Collegiis verschiedene Klagen vor-gelomtuen, ^ daß einige Einwohner Unserer deisigen Stadt und I ^ Vieh, und besonders die Schweine, ungehütet, auch ihre Ganse, Endten und Hüner aus denen Gassen, Aeckern und lausten auf ihrer Nachbarschafft frey herumblaufen lassen, welche dann refpective die Aecker umbwühlen, in die Gärten kommen, und die darinnen gesäete und gepflantzte Früchte verderben und zernichten. Nachdem nun, zu Verhütung des daraus , e|* schabend, auch Unwillens und Zands, solcher Nachlässigkeit nicht länger zuzusehen ist, dieserhalben auch schon in vorigen Zeiten unterschiedene Editta ausgelassen worden: So wollen Xlstr Uns nicht nur auf dieselbigen hierdurch bezogen haben, ^ sondern befehlen auch zugleich anfs neue au, daß ein Jeder sein oberwehntes Vieh in guter Verwahrung behalte, und nicht wie bisanhero geschehen, in- und ausserhalb der Stadt, ohne Huht und Auflicht, herumblauffen lasse, mit der angehängten Beiordnung, daß diejenigen, deren Schweine aus denen Wällen mib Kirchhöfen angetroffen werden, zu Erlegung doppelten wchüttgelbes anzuhalten seyn, diejenigen Schweine, Gänse, Endten iinb Hüner, so auf denen Aeckern und in Gärten sich linden lassen, ebenfalls aufgeschüttet, und dafür das erste mahl doppeltes ochüttgeld entrichtet, aus vorhergegangene Verwarnung aber, wann es zum andern mäh! geschiehet, denen Armen verfallen seyn, und der Eigenthümer überdiß umb Zehen Gold-güldeu geltrafet werben soll. Im übrigen wirb hiermit bey Ein hundert Goldgülden Brüche Obrigkeitlich verbothen, aus denen Aeckern und Gärten in Unserer Herrschafft Jever Gifft zu letzen, und damit bic Gänse, Hüner und Endten zu vergeben. Womach sich ein jeder zu achten und für Schaden zu hüten ^ hat Datum aus Unser Restdentz zu Zerbst, den Johann August. (L. S.) 2) ^eide Verordnungen in der Rechtschreibung des Originals. ™ k ? ^?er inc bcr Stndt Oldenburg in dieser Periode gibt das »Jcctnbat unter 30 b Slusfunft, das ctni 22. Mcü'z 17u8 erneuert luurbc.

10. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 232

1864 - Hannover : Hahn
232 der Stadt Braunschweig wlirden jeder Linie ihre vermeintlichen Rechte Vorbehalten. Außerdem gab es eine Menge Vorbehalte noch für Jedeny eine Menge anderer Fragen, namentlich über gemeinschaftlich vom ganzen welfischen Hause ansznübende Rechte, z. B. Belehnungen, Ertheilnngen von Präbenden, Theilungen der Archive, des Kriegs- materials w., Vorsitze in Versammlungen, gemeinschaftlich ans- znübende Pflichten, wie Reichs- und Kreisstcucrn, sollten dem- nächst zur speciellen Erörterung und zum befonbern Abschluß gelangen. Gemeinschaftlich blieb die Universität Helmstedt mit wechseln- dem Directorium der verschiedenen Linien. Die von der ausgestorbcncn Linie Friedrich Ulrichs besessenen Harzthcile, der Rammelsberg mit Zubehör, sammt den Städten Zellerfeld, Wildemaiin, Griind und Lauteiithal, blieben gemein- schaftlich. Ihre Erträge wiirdeii nach */, berechnet, wovon Lüne- burg 3/t, Dannenberg (Wolfenbüttel) und Harburg, jedes Vr be- zog. Als letzteres 1642 ausstarb, kamen laut Hildesheimer Vergleichs vom 12. Mai 1049 feine 2/7 zu gleicher Verkeilung unter die über- bleibenden Linien. Dies ist dersogenanntecommunion-Harz, welcher bis 1768 in solcher Form besteheii blieb. In diesem Jahre ward durch Receß vom 4. Oktober der ganze Commnnion-Ober-Harz an Hannover abgetreten, und nur der Rammelsberg mit Zubehörun- gcn blieb Communion mit Brarinschweig. Die grubenhagen'schen Harztheile kamen nicht in dies Verhält- niß, fonbern blieben ausschließlich bei Lüneburg. Des Hildesheimischen, obwohl es noch von Georg besetzt war,, ward gar iiicht erwähnt. Seiiie Auslieferung laut des Urtheils des Kammergerichts (vid. § 23) war ohne Zweifel schon beschlossen, obgleich sie sich noch bis zu den Jahren 1642 und 1643 hinzog. Man sieht cs dem Thcilungs-Reccsse vollkommen an, daß er mehr das Werk der drängenden Noth, als des vollständigen Ein- vernehmens war. Das beweiseii zur Genüge die Vorbehalte und Verweisungen auf künftige Ausgleichungen. Die linglückselige per- sönliche Erbitterung, welche bei dem Theilungsgeschäft zwischen den beiden Haupt-Interessenten, Georg und August dem Jüngeren, ent- standen war, mußte es als etwas gewaltig Großes schon erscheinen lassen, wenn man sich nur in den Hauptfragen einigte. Und doch war jener Theilungs-Vertrag ein so großes Glück, wie es das
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